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27.07.2010
Studie "Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen"
Die Koordinierungsstelle Windenergie stellt ihren Mitgliedern die Übersetzung der Studie “Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen“ ins Französische zur Verfügung. Die im April 2010 veröffentlichte Studie wurde von der Universität Halle-Wittemberg durchgeführt und vom BMU und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Die französische Übersetzung finden Sie nebenstehend.
Ausgangspunkt der Studie ist die Feststellung, dass Windenergieanlagen zunehmend mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 Meter errichtet werden. Entsprechend steigt die Anzahl der kennzeichnungspflichtigen Anlagen. Die Kennzeichnung erweist sich im Hinblick auf die Akzeptanz der Anwohner von Windparks jedoch als problematisch.
In diesem Zusammenhang bewertet die Studie die Natur und Intensität der Belästigung durch die Hinderniskennzeichnung und formuliert Empfehlungen, um diese zu minimieren. Befragt wurden 420 Anwohner von 13 Windparks mit direkter Sicht auf die Windenergieanlagen eines Parks. Der Fragebogen enthielt 590 Fragen zu Stresswirkungen und zur Akzeptanz des örtlichen Windparks sowie der erneuerbaren Energien.
Es wurden folgende Ergebnisse erzielt:
- Insgesamt wurde keine erhebliche Belästigung durch die Hinderniskennzeichnung festgestellt,
- Die Auswirkung von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild bzw. Lärmemissionen werden im Vergleich als stärker belästigend empfunden,
- Eine differenzierte Analyse weist jedoch unter besonderen Umständen auf sehr belästigende Bedingungen hin, aus denen sich Handlungsbedarf ableitet: 1) Nachkennzeichnung bei bestimmter Wetterlage – z.B. wolkenloser Nacht, 2) Xenon-Kennzeichnung, 3) Farblich gekennzeichnete Rotorblätter,
- Bei bestimmter Wetterlage belästigen synchronisierte Windenergieanlagen weniger als nicht synchronisierte,
- Die Sichtweitenregulierung führt insgesamt zu einer besseren Akzeptanz der Hinderniskennzeichnung,
- Schließlich trägt die Belästigung während der Planungs- und Bauphasen zu einer stärkeren Wahrnehmung der Belästigung durch die Hinderkennzeichnung bei.
Es wurden folgende Empfehlungen formuliert:
- Verzicht auf den Einsatz der Xenon-Befeuerung – zumal mit LED und farbliche Kennzeichnung der Rotorblätter vorteilhaftere Alternativen zur Verfügung stehen,
- In komplexen Umgebungen Einsatz von LED statt farblicher Kennzeichnung der Rotorblätter,
- Synchronisation der Kennzeichnung,
- Sichtweitenregulierung. Diese sollte verpflichtend sein, d.h. n der AVV sollte nicht nur die maximal Lichtstärkereduzierung, sondern zudem eine Mindestlicht-stärkenreduzierung verpflichtend geregelt werden. In der behördlichen Praxis besteht außerdem die Möglichkeit, die Genehmigung von Windenergieanlagen mit einer Nebenbestimmung zur Lichtstärkenauslegung zu versehen,
- Bereitstellung der Rahmenbedingungen für breitere Einsatzmöglichkeit der Blockbefeuerung,
- Offene Informationspolitik während und bestmögliche Bürgerbeteiligung an der Planungs- und Bauphase (Informationsveranstaltungen, moderierte Workshops, Besuch eines Windparks, Gespräche mit Anwohnern von Windparks, Beteiligung örtlicher Dienstleister und Ertragsbeteiligung, z.B. in Genossenschaftsform).