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04.10.2010

Nationaler Aktionsplan beschlossen

Die Bundesregierung hat am 4. August 2010 den von der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien 2009/28/EC vorgesehenen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien (NREAP) beschlossen. Kernaussage des deutschen NREAP ist: Deutschland wird seine Ausbauziele ausschließlich durch nationale Maßnahmen erreichen.

Die Zielmarke des Aktionsplans liegt bei 19,6% Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch Deutschlands bis 2020 (die Erneuerbaren-Richtlinie sieht einen Wert von 18% vor, die Regenerativbranche tritt für ein Ausbauziel von 29% Erneuerbare bis 2020 ein). Die Berechnungen für den Ausbau von Strom, Wärme und Kälte lehnen sich an das vom BMU publizierte Leitszenario 2009 an: 15,5% Erneuerbaren-Anteil bei Wärme und Kälte, 13,2% beim Verkehr und ein etwas angestiegener Anteil von 38,6% für erneuerbaren Strom (das BMU-Leitszenrio prognostiziert 35,2% regenerativen Strom bis 2020, das BEE-Szenario 47%). Bei diesen Ausbauzahlen, wie auch bei dem Gesamtwert von 19,6%, handelt es sich nicht um neue Ziele der Bundesregierung, sondern um derzeitige Schätzungen bzw. Erwartungen.
Für Onshore-Wind ist ein Ausbau auf 35,7 GW vorgesehen – vom Bundesverband WindEnergie dagegen werden 45 GW onshore als realistischer angesehen.  

Die Reaktionen aus der Erneuerbaren-Branche sind gemischt: laut Bundesverband Erneuerbare Energien BEE beinhaltet er wenig Impulse und gleicht eher einer Pflichtübung. In der Tat steht die wirklich ins Gewicht fallende Übung der Bundesregierung noch aus: im Herbst soll das „Energiekonzept“ vorgelegt werden, in dem unter anderem auch die umstrittene Frage der Laufzeitenverlängerung entschieden werden soll. Der NREAP wird dann gegebenenfalls aktualisiert. Direkt im Anschluss daran beginn dann in Berlin erneut die Debatten und die nächste, vorgezogene, Novelle des EEG.