30.06.2010
Fristverlängerung für die SDL WindV
Am 16. Juni hat die Bundesregierung sich in letzter Minute über eine Verlängerung der Frist zur Zertifizierung von Neuanlagen nach der Verordnung zu Systemdienstleistungen von Windenergieanlagen (SDL WindV) verständigt. Die Frist, die am 30. Juni 2010 ausgelaufen wäre, soll nun bis zum 31. März 2011 gelten. Ohne Fristverlängerung wären Anlagen, deren Zertifizierung bis Ende Juni 2010 nicht abgeschlossen worden ist, nicht ans Netz gegangen. Sie hätten ab 1. Juli 2010 keine Vergütung mehr bekommen. Deshalb kündigten Banken bereits an, die Finanzierung wichtiger Windenergieprojekte zu verschieben. Die SDL WindV sieht zudem einen Bonus von 0,5 cent/kWh für Anlagen vor, die vor dem 11. April 2011 ans Netz gegangen sind und die entsprechenden Systemdienstleistungen erfüllen.




